Doppelte Staatsangehörigkeit /
Beibehaltungsgenehmigung

Deutsche, die eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben und ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten möchten, müssen einen Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen (Doppelte Staatsangehörigkeit). Liegt im Zeitpunkt der Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit keine Beibehaltungsgenehmigung vor, geht die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren.

Viele Auswanderer aus Deutschland haben dadurch in der Vergangenheit die deutsche Staatsbürgerschaft in den USA verloren.

Die Beibehaltungsgenehmigung erlaubt es deutschen Staatsbürgern in den USA, US-Amerikaner zu werden, und trotzdem Deutsche zu bleiben.
Bei der Entscheidung über den Antrag sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen.

Es gibt daher keinen Anspruch auf Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Bundesverwaltungsamtes, welches letztendlich über Ihren Antrag entscheidet.

Deshalb ist es ratsam einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der sich im Staatsangehörigkeitsrecht auskennt und erfahren ist.

Unsere Leistung:

  1. Wir führen ein Gespräch mit Ihnen um die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu prüfen und Sie hinsichtlich der Vorgehensweise zu beraten.
  2. Falls Sie sich anschließend entscheiden sollten, unsere Kanzlei zu beauftragen, werden wir für Sie eine Antragsbegründung formulieren, die notwendigen Unterlagen zusammenstellen, sodann den Antrag für Sie bei der Behörde einreichen und das Verfahren als Ihre anwaltliche Vertretung begleiten

Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher

Eine Einbürgerung setzt grundsätzlich einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland voraus. Für den Fall, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft durch Antragserwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nach dem 01.01.2000 verloren haben, können Sie als ehemaliger Deutscher, auch wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wieder eingebürgert werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass den Antragstellern bei rechtzeitigem Antrag eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt worden wäre.

Die Entscheidung über den Antrag liegt auch hier im Ermessen der zuständigen Behörde, ein Anspruch besteht also nicht.

Unsere Leistung:

  1. Wir führen ein Gespräch mit Ihnen um die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Wiedereinbürgerung zu prüfen und Sie hinsichtlich der Vorgehensweise zu beraten.

  2. Falls Sie sich anschließend entscheiden sollten, unsere Kanzlei zu beauftragen, werden wir für Sie eine Antragsbegründung formulieren, die notwendigen Unterlagen zusammenstellen, sodann den Antrag für Sie bei der Behörde einreichen und das Verfahren als Ihre anwaltliche Vertretung begleiten.

Hinweis:
Oft benutzen ehemalige Deutsche auch nach Verlust der Staatsangehörigkeit weiterhin ihren deutschen Pass bzw. lassen diesen bei Ablauf verlängern. Bitte beachten Sie, dass dies rechtswidrig ist und Sie sich strafbar machen.

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